Information zum NÖ Hundepass

[Gesetzliche Regelung seit dem 1. Juni 2023]


Alle Hundehalter:innen, die sich seit dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund angeschafft haben, müssen bei der Gemeinde einen Nachweis einer allgemeinen Sachkunde (NÖ Hundepass) für ihren Hund vorlegen. (2 Stunden theoretische Information über die Körpersprache des Hundes, Stressanzeichen beim Hund erkennen, gesetzliche Bestimmungen u.v.m. sowie 1 Stunde Information durch eine Tierärztin über Krankheiten, Impfungen, kleinere Verletzungen).

Dieser Nachweis ist grundsätzlich bei der Meldung des Hundes zu erbringen, kann jedoch auch innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Der NÖ Hundepass gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen und ist somit „nur einmal im Leben“ zu absolvieren.


Die nächsten Termine

Jeweils gemeinsam mit der Tierärztin Mag.med.vet. Bettina Grabner

im Gemeindeamt 2852 Hochneukirchen, Hauptstraße 26


Freitag, 12. April 24
Freitag, 3. Mai 24
Freitag, 28. Juni 24
Freitag, 30. August 24


Beginn jeweils 18:00 Uhr, Dauer etwa drei Stunden.


Anmeldungen: bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin

per Mail an Trixi Hoffmann: trixi@hunde-partner.at


Kosten: EUR 75,00